Aug
27.
Bund und Länder sind sich einig: In Zeiten steigender Infektionszahlen sind weitere Lockerungen der bisher geltenden Regeln nicht zu rechtfertigen. Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich auch weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Ergänzend ist in bestimmten öffentlichen Bereichen, in denen der Abstand nicht durchgängig einzuhalten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Hygieneregeln sind einzuhalten.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind in jedem Fall weiterhin dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort zu isolieren. Das haben Bund und Länder bestätigt. Zum 1. Oktober soll die Quarantäne dann frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testbefund aufgeboben werden können.
Bund und Länder appellieren mit Nachdruck an alle Reiserückkehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten und damit ihrer Verantwortung für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger nachzukommen. Wo immer möglich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, betont die Kanzlerin. Bund und Länder streben kurzfristig eine Rechtsänderung an. Ziel ist es, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.
Die Vielzahl an positiven Testergebnissen bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten zeigt, dass ein niederschwelliges, zielgerichtetes Testangebot erforderlich ist. Deshalb bleibt die Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten zunächst bestehen. Bei den freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestellten Infektionen dagegen außerordentlich gering. Aus diesem Grund endet die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.
Wie bisher werden symptomatische Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen prioritär getestet. Gleiches gilt für Testungen, um in gefährdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Angesichts der weitgehenden Rückkehr zum Regelbetrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sehen die Länder je nach Infektionsgeschehen daneben auch zielgerichtete Reihentestungen, vor allem bei den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, vor.
Folgende Maßnahmen haben Bund und Länder vereinbart:
Von: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung